Ja, du darfst während der Probezeit kündigen und eine bessere Stelle annehmen. Das ist rechtlich vollkommen in Ordnung und kommt häufiger vor, als viele denken. Die Probezeit existiert genau dafür: Beide Seiten sollen prüfen, ob die Zusammenarbeit passt. Wenn du in dieser Zeit merkst, dass eine andere Stelle besser zu dir passt, hast du jedes Recht, diesen Schritt zu gehen. Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um den Jobwechsel in der Probezeit.
Darf man in der Probezeit einfach kündigen?
Ja, du darfst in der Probezeit kündigen, ohne einen besonderen Grund angeben zu müssen. Das Arbeitsrecht in Deutschland sieht die Probezeit ausdrücklich als Phase vor, in der beide Parteien das Arbeitsverhältnis mit einer verkürzten Frist beenden können. Ein Jobwechsel in der Probezeit ist also nicht nur erlaubt, sondern gesetzlich vorgesehen.
Viele Arbeitnehmer zögern trotzdem, weil sie sich unwohl dabei fühlen, den neuen Arbeitgeber so früh zu enttäuschen. Dieses Gefühl ist verständlich, aber du solltest es nicht über deine eigene Karriereentscheidung stellen. Unternehmen kalkulieren damit, dass ein Teil der Probezeit-Einstellungen nicht in eine Festanstellung übergeht. Du bist also weder der Erste noch der Letzte, der in dieser Situation kündigt.
Wichtig ist nur, dass du die geltenden Fristen einhältst und die Kündigung schriftlich einreichst. Mündliche Kündigungen sind rechtlich nicht wirksam. Hilfreiche Tipps dazu und zu vielen weiteren Karrierethemen findest du in unserem Job-Ratgeber.
Welche Kündigungsfristen gelten in der Probezeit?
Während der Probezeit gilt in Deutschland gesetzlich eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, und zwar zu jedem beliebigen Kalendertag. Diese verkürzte Frist gilt für beide Seiten, also sowohl für dich als Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. Die Probezeit darf dabei maximal sechs Monate dauern.
Allerdings solltest du unbedingt einen Blick in deinen Arbeitsvertrag werfen. In manchen Verträgen sind längere Kündigungsfristen in der Probezeit vereinbart, etwa vier Wochen. Solche vertraglichen Regelungen sind zulässig, solange sie die gesetzliche Frist nicht unterschreiten. Tarifverträge können ebenfalls abweichende Regelungen enthalten.
Plane also realistisch: Wenn dein neuer Arbeitgeber einen Starttermin in drei Wochen erwartet, du aber noch zwei Wochen Frist hast, passt das in der Regel gut zusammen. Sprich im Zweifel offen mit dem neuen Unternehmen über deinen frühestmöglichen Starttermin.
Wie sagt man dem aktuellen Arbeitgeber, dass man geht?
Du teilst deinem aktuellen Arbeitgeber die Kündigung am besten schriftlich und persönlich mit. Reiche das Kündigungsschreiben direkt bei deiner Führungskraft oder der Personalabteilung ein und bitte um eine schriftliche Bestätigung des Eingangs. So bist du rechtlich auf der sicheren Seite.
Im persönlichen Gespräch musst du den Grund für deine Kündigung nicht nennen. Du kannst einfach sagen, dass du eine andere berufliche Möglichkeit wahrgenommen hast, die besser zu deinen Zielen passt. Bleib dabei freundlich und sachlich. Ein respektvoller Abgang ist wichtig, denn die Arbeitswelt ist kleiner, als man denkt.
Vermeide es, schlechte Stimmung zu machen oder Kollegen in deine Entscheidung hineinzuziehen. Auch wenn die Stelle nicht deinen Erwartungen entsprochen hat, profitierst du langfristig davon, professionell zu bleiben.
Was passiert mit dem Arbeitszeugnis nach einer Kündigung in der Probezeit?
Du hast auch nach einer Kündigung in der Probezeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Das ist gesetzlich geregelt und gilt unabhängig davon, wie kurz das Arbeitsverhältnis war. Du kannst entweder ein einfaches Zeugnis, das nur Dauer und Art der Tätigkeit bestätigt, oder ein qualifiziertes Zeugnis mit Beurteilung deiner Leistung und deines Verhaltens verlangen.
In der Praxis ist ein qualifiziertes Zeugnis nach wenigen Wochen Beschäftigung oft wenig aussagekräftig. Manche Arbeitnehmer entscheiden sich daher bewusst für das einfache Zeugnis oder verzichten ganz darauf, wenn sie das kurze Arbeitsverhältnis im Lebenslauf nicht aufführen möchten.
Ob du das kurze Arbeitsverhältnis im Lebenslauf angibst, liegt grundsätzlich bei dir. Bei sehr kurzen Beschäftigungen von wenigen Wochen ist es in vielen Branchen akzeptiert, diese nicht zu erwähnen. Frag dich, ob das Weglassen eine Lücke erzeugt, die erklärungsbedürftig wäre. Im Zweifel ist Transparenz im Bewerbungsgespräch die bessere Strategie.
Sollte man die neue Stelle schon vor der Kündigung zusagen?
Du solltest die neue Stelle erst zusagen, wenn du dir sicher bist, dass du das aktuelle Arbeitsverhältnis beenden willst. Sage die neue Stelle zu, bevor du beim aktuellen Arbeitgeber kündigst, aber stimme den Starttermin realistisch auf deine Kündigungsfrist ab. So vermeidest du, zwei Arbeitsverhältnisse gleichzeitig zu haben oder einen Vertragsbruch zu riskieren.
Informiere den neuen Arbeitgeber ehrlich über deinen frühestmöglichen Starttermin. Seriöse Unternehmen verstehen, dass du eine Frist einhalten musst, und werden dir den nötigen Spielraum geben. Wenn ein potenzieller Arbeitgeber darauf besteht, dass du sofort beginnst und dafür deine Frist ignorierst, ist das ein Warnsignal. Wenn du dir unsicher bist, welche Stelle wirklich zu dir passt, kann es helfen, zunächst gezielt einen Job zu finden, der deinen Vorstellungen langfristig entspricht.
Unterschreibe den neuen Vertrag erst, wenn du ihn vollständig gelesen hast und alle Konditionen stimmen. Dann kannst du beim aktuellen Arbeitgeber kündigen und den Wechsel sauber abwickeln.
Wie kann eine Personalvermittlung beim Jobwechsel in der Probezeit helfen?
Eine Personalvermittlung kann dir beim Jobwechsel in der Probezeit gezielt helfen, weil sie den Prozess strukturiert und beschleunigt. Statt selbst auf Stellensuche zu gehen, profitierst du von einem Netzwerk an Unternehmen, die aktiv nach Kandidaten suchen, und von persönlicher Begleitung durch den gesamten Wechselprozess. Einen ersten Überblick über offene Stellen in deiner Region bekommst du direkt in unserer Jobbörse.
Genau das bieten wir bei Select GmbH. Als Personaldienstleister mit über 30 Jahren Erfahrung in der Region Baden-Württemberg kennen wir den lokalen Arbeitsmarkt und wissen, welche Stellen wirklich zu dir passen. Wir unterstützen dich konkret bei:
- Der Jobsuche: Wir haben Zugang zu Stellen in kaufmännischen, technischen und gewerblichen Bereichen, die oft nicht öffentlich ausgeschrieben sind
- Der Terminplanung: Wir koordinieren Vorstellungsgespräche so, dass sie mit deiner aktuellen Beschäftigung vereinbar sind
- Der Vertragsabstimmung: Wir helfen dir, Starttermine realistisch zu planen und Fristen korrekt einzuhalten
- Der persönlichen Beratung: Wir besprechen mit dir, wie du das Gespräch mit dem aktuellen Arbeitgeber führst und wie du dich beim neuen Unternehmen optimal präsentierst
- Dem Bewerbungsmanagement: Von der Unterlagenprüfung bis zur Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch begleiten wir dich Schritt für Schritt
Du musst einen Jobwechsel in der Probezeit nicht alleine durchstehen. Besonders wer Flexibilität und schnellen Einstieg sucht, findet über Zeitarbeit einen unkomplizierten Weg in eine neue Beschäftigung. Melde dich jetzt bei uns und lass uns gemeinsam die nächste Station in deiner Karriere finden, mit einem Ansprechpartner, der dich wirklich kennt.