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Abgenutztes Schichtplan-Klemmbrett neben gefaltetem Krankenschein und Stethoskop auf weißem Schreibtisch im Büro.

Werden Schichtzulagen im Krankheitsfall weitergezahlt?

Wer im Schichtdienst arbeitet, kennt die Situation: Man wird krank, meldet sich ab und fragt sich dann, ob die Schichtzulagen weiterhin auf dem Konto landen. Die Antwort darauf ist nicht immer auf den ersten Blick klar, denn das deutsche Arbeitsrecht unterscheidet genau, welche Lohnbestandteile bei Krankheit fortzuzahlen sind und welche nicht. Dieser Artikel erklärt dir, worauf du als Arbeitnehmer achten solltest und wie die Regelungen zur Entgeltfortzahlung bei Schichtzulagen in der Praxis funktionieren.

Gesetzliche Grundlage der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) regelt, dass Arbeitnehmer bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit für bis zu sechs Wochen Anspruch auf Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts haben. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht und die Krankheit nicht selbst verschuldet wurde.

Der Kern des Gesetzes liegt im sogenannten Lohnausfallprinzip: Du sollst durch die Krankheit finanziell nicht schlechter gestellt werden, als wenn du gearbeitet hättest. Das klingt einfach, wirft in der Praxis aber Fragen auf, sobald das Gehalt aus mehreren Bestandteilen besteht, wie es im Schichtdienst häufig der Fall ist.

Schichtzulagen als Bestandteil des fortzuzahlenden Entgelts

Schichtzulagen im Krankheitsfall werden grundsätzlich weitergezahlt, wenn sie regelmäßiger Bestandteil des Arbeitsentgelts sind. Entscheidend ist dabei, ob du die Zulage auch dann erhalten hättest, wenn du gearbeitet hättest.

Konkret bedeutet das: Wenn du normalerweise Nacht-, Sonn- oder Feiertagsschichten arbeitest und diese Schichten auch im Krankheitszeitraum angefallen wären, hat dein Arbeitgeber die entsprechenden Zulagen fortzuzahlen. Gerichte haben in zahlreichen Entscheidungen bestätigt, dass Zulagen, die regelmäßig und planmäßig anfallen, zum fortzuzahlenden Entgelt gehören. Eine Zulage, die du im Durchschnitt jeden Monat erhältst, gilt als fester Gehaltsbestandteil.

Für die Berechnung greift häufig das Referenzprinzip: Der Durchschnitt der Zulagen aus einem Referenzzeitraum, meist den letzten drei Monaten vor Beginn der Erkrankung, dient als Grundlage. So wird ein realistisches Bild deines üblichen Verdienstes abgebildet, ohne dass einzelne Ausreißer das Ergebnis verzerren. Wenn du mehr über deine Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt erfahren möchtest, findest du bei uns aktuelle Stellenangebote in deiner Nähe.

Wann Schichtzulagen ausnahmsweise nicht weitergezahlt werden

Es gibt Situationen, in denen ein Arbeitgeber Schichtzulagen bei Krankheit nicht oder nur teilweise zahlen muss. Das ist dann der Fall, wenn die Zulage an eine tatsächlich erbrachte Leistung oder an besondere Bedingungen geknüpft ist, die im Krankheitsfall schlicht nicht eintreten.

Ein Beispiel: Eine Zulage, die ausschließlich für tatsächlich geleistete Nachtarbeit gezahlt wird und im Arbeitsvertrag explizit als leistungsabhängige Sonderzahlung ausgewiesen ist, muss möglicherweise nicht fortgezahlt werden. Ähnliches gilt für Zulagen, die unregelmäßig und ohne erkennbares Muster ausgezahlt werden. Wenn du also nur gelegentlich Nachtschichten übernimmst und dafür eine Zulage bekommst, ohne dass dies planmäßig festgelegt ist, kann die Rechtslage komplizierter sein.

Tarifverträge können hier eigene Regelungen enthalten, die von den gesetzlichen Vorgaben abweichen. Manche Tarifverträge schließen bestimmte Zulagen ausdrücklich von der Entgeltfortzahlung aus oder legen einen anderen Berechnungsmaßstab fest. Es lohnt sich also, den eigenen Tarifvertrag genau zu lesen oder bei der Gewerkschaft nachzufragen.

Auswirkungen auf das Krankengeld nach der Sechswochenfrist

Nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit endet die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers. Ab diesem Zeitpunkt zahlt die Krankenkasse Krankengeld, das sich nach dem Regelentgelt richtet.

Das Regelentgelt umfasst grundsätzlich alle regelmäßigen Einnahmen aus der Beschäftigung, also auch Schichtzulagen, die lohnsteuerpflichtig und beitragspflichtig zur Sozialversicherung sind. Steuerfreie Zulagen, wie der steuerfreie Anteil der Nachtarbeitszuschläge nach § 3b EStG, bleiben dabei außen vor, da auf sie keine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden. Das Krankengeld berechnet sich aus dem beitragspflichtigen Bruttoentgelt und beträgt in der Regel 70 Prozent davon, maximal jedoch 90 Prozent des Nettoentgelts. Schichtzulagen, die beitragspflichtig sind, erhöhen also die Berechnungsgrundlage für das Krankengeld.

Wenn du in einem Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt bist und Fragen zu deiner konkreten Entgeltsituation hast, kann dir ein Blick auf die Möglichkeiten der Personalvermittlung für Bewerber helfen, eine Stelle mit klar geregelten Konditionen zu finden.

Praktische Tipps bei Unklarheiten zur Zulagenfortzahlung

Wenn du nach einer Krankheit feststellst, dass Schichtzulagen auf deiner Abrechnung fehlen, solltest du zunächst ruhig und sachlich vorgehen. Oft handelt es sich um Fehler in der Lohnbuchhaltung, die sich nach einem Gespräch klären lassen.

Folgende Schritte helfen dir dabei:

  • Vergleiche deine Lohnabrechnungen aus den Monaten vor der Erkrankung mit der Abrechnung während des Krankheitszeitraums und notiere, welche Zulagen fehlen.
  • Schau in deinen Arbeitsvertrag und, falls vorhanden, in den geltenden Tarifvertrag, um nachzuvollziehen, wie Schichtzulagen dort definiert sind.
  • Wende dich schriftlich an deinen Arbeitgeber oder die Personalabteilung und bitte um eine Erklärung der Abweichung.
  • Bei anhaltenden Unstimmigkeiten kannst du dich an den Betriebsrat, deine Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

Fristen sind dabei wichtig: Arbeitsrechtliche Ansprüche können je nach Vertrag oder Tarifvertrag verfallen, wenn du sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend machst. Manche Verträge sehen Ausschlussfristen von nur drei Monaten vor. Warte also nicht zu lange, wenn du das Gefühl hast, dass etwas nicht stimmt.

Wie Select GmbH dir bei Fragen rund um dein Arbeitsverhältnis helfen kann

Als Personaldienstleister mit über 30 Jahren Erfahrung in der Region Baden-Württemberg wissen wir, wie wichtig klare und faire Arbeitsbedingungen sind. Bei uns steht Transparenz im Mittelpunkt: Ob Schichtzulagen, Lohnfortzahlung oder Vertragskonditionen, wir sorgen dafür, dass du weißt, woran du bist.

Das bieten wir dir konkret:

  • Persönliche Beratung zu deinen Rechten als Zeitarbeitnehmer, auch bei Krankheit
  • Klare Kommunikation zu Zulagen, Zuschlägen und Entgeltbestandteilen bereits vor dem Einsatz
  • Ansprechpartner an elf Standorten in der Region, die du direkt erreichen kannst
  • Vermittlung in Positionen mit geregelten Schichtmodellen und nachvollziehbaren Vergütungsstrukturen

Wenn du nach einem Arbeitgeber suchst, der faire Bedingungen ernst nimmt, schau dir gerne an, wer wir sind und wofür wir stehen. Oder melde dich direkt bei uns, wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen.

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