AGBs Empfehlungsprogramm
Allgemeine Geschäftsbedingungen Empfehlungsprogramm
1. Teilnahme
1.1 Wer darf am Select Empfehlungsprogramm teilnehmen?
Alle Personen ab 18 Jahren sind dazu berechtigt, am Empfehlungsprogramm teilzunehmen. Interne Mitarbeiter der Firma Select GmbH dürfen nur Personen empfehlen, auf die sie nicht im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit aufmerksam geworden sind.
1.2 Wen können Sie empfehlen?
Sie dürfen uns all Ihre Freunde, Bekannte, Verwandte, Kollegen oder Nachbarn weiterempfehlen. Sie müssen sich auch keine Gedanken darübermachen ob die Person, die Sie uns empfehlen möchten bereits bei uns unter Vertrag steht oder sich bereits mit uns in Verbindung gesetzt hat. Sollte dies der Fall sein, werden wir Sie darüber entsprechend informieren.
1.3 Richtlinien für eine erfolgreiche Empfehlung
Wird der Empfohlene in der Arbeitnehmerüberlassung für uns tätig, muss dieser mindestens einen Monat bei einem Unternehmen produktiv im Einsatz gewesen sein, bevor die Prämie fällig wird. Falls der Empfohlene direkt an einen unserer Kunden vermittelt wird, wird die Prämie am ersten Arbeitstag des Empfohlenen fällig.
Es kann nur jeweils ein Empfehlender pro Stelle berücksichtigt werden. Der Empfohlene entscheidet, auf welche Empfehlung dieser sich bewirbt.
Eine Person gilt nur dann als von Ihnen empfohlen, wenn wir durch Sie zum ersten Mal in Kontakt zu dem von Ihnen vorgeschlagenen Person gekommen sind oder wenn der letzte Kontakt, den wir in der Vergangenheit bereits zu dem von Ihnen vorgeschlagenen Person hatten, mehr als ein Jahr zurückgelegen hat.
2. Prämien
2.1 Nicht-Mitarbeiter der Firma Select GmbH
a) Art der Prämie
Es existieren zwei Möglichkeiten wie Sie Ihre Prämie erhalten können. Entweder wird die Prämie in Form eines Wunschgutschein-Gutscheins ausgegeben oder Sie stellen uns eine ordnungsgemäße Rechnung inklusive Mehrwertsteuer aus und Sie erhalten das Geld per Banküberweisung. Für den Fall, dass Sie das Ausstellen einer Rechnung für den Prämienerhalt bevorzugen sollten, ist die Prämienhöhe als Netto-Rechnungsbetrag zu verstehen.
b) Höhe der Prämie
Die Höhe der Prämie hängt von der Art der Stelle ab. Handelt es sich um eine Personalvermittlung beträgt die Prämie 500,- €; bei einer Arbeitnehmerüberlassung 350,- €; bei einer Ausbildungsstelle 50,- €. Die Prämie ist pro erfolgreiche Empfehlung fällig. Innerhalb eines Kalenderjahres darf die Höhe der Prämien, die über einen Wunschgutschein-Gutschein ausgegeben werden, für sämtliche Empfehlungen einen Gesamtbetrag von 10.000,- € pro Empfehlendem nicht übersteigen. Sollte dieser Betrag erreicht sein, benötigen wir zwingend ordnungsgemäße Rechnungen von Ihnen damit Sie weitere Prämien von uns erhalten können.
c) Ausgabe der Prämie
Für die Ausgabe der Prämie ist es zwingend erforderlich, dass wir neben Ihrem Vor- und Nachnamen auch Ihre aktuelle Anschrift mitgeteilt bekommen. Nur so kann die Ausschüttung der Prämie erfolgen. Die Zustellung der von Ihnen ausgewählten Prämie kann aus prozessualen Gründen bis zu 30 Tage in Anspruch nehmen. Die Ausgabe erfolgt per E-Mail oder per Banküberweisung.
2.2 Mitarbeiter der Firma Select GmbH
Mitarbeiter der Firma Select GmbH erhalten die Prämie über die Lohnabrechnung. Auch hier beträgt die Höhe der Prämie für einer Personalvermittlung 500,- €; für einer Arbeitnehmerüberlassung 350,- € und für eine Ausbildungsstelle 50,- €.
3. Ausschluss
Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen behält sich die Firma Select GmbH das Recht vor, Personen vom Select Empfehlungsprogramm auszuschließen. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Prämien aberkannt und zurückgefordert werden. Wer unwahre Personenangaben macht, kann von der Teilnahme am Select Empfehlungsprogramm ausgeschlossen werden.
4. Haftung
Die Select GmbH haftet weder für eine fehlerhafte Übermittlung noch für den Verlust von Daten. Die Select GmbH übernimmt insbesondere keine Haftung, wenn die Registrierungsdaten nicht ordnungsgemäß eingegeben werden. Die angegebene E-Mail-Adresse sowie sämtliche Personenangaben müssen korrekt sein, damit im Falle der Prämienausschüttung eine entsprechende Benachrichtigung erfolgen kann. Im Übrigen haftet die Select GmbH nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen oder bei Schäden, die durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurden. Diese gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
5. Sonstiges
Die Firma Select GmbH wird mit der Zustellung der Prämie von allen Verpflichtungen entbunden. Die Firma Select GmbH behält sich vor, das Select Empfehlungsprogramm zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.