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Beispielbild zu Subsidiärhaftung vermeiden

Subsidiärhaftung

Krisenfeste Zeitarbeit: Wie Entleiher teure Subsidiärhaftung vermeiden

Die langanhaltenden Einschränkungen der Pandemie stellen die deutsche Wirtschaft vor große Herausforderungen, viele Unternehmen kämpfen um ihre Existenz. Seit Anfang 2021 hat sich die Zahl der Insolvenzen in der Zeitarbeitsbranche im Vergleich zu 2018 fast verfünffacht. Für Unternehmen, die Zeitarbeitnehmer im Einsatz haben, besteht in wirtschaftlich labileren Zeiten eine erhöhte Gefahr, von der sogenannten Subsidiärhaftung betroffen zu werden.

Subsidiärhaftung – was bedeutet das?

Personaldienstleistungsunternehmen sind als Arbeitgeber dazu verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge sowie Lohn- und Kirchensteuer ihrer Zeitarbeitnehmer an das Finanzamt abzuführen. Zum Schutz der Zeitarbeitnehmer haften Entleiher gemeinsam mit dem Verleiher als Gesamtschuldner für die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge.

Wirtschaftliche und rechtliche Konsequenzen

In der täglichen Praxis heißt dies: Falls der Verleiher aufgrund finanzieller Schwierigkeiten diese Beiträge nicht abführt oder gar Insolvenz anmeldet, sind Unternehmen, die Zeitarbeitnehmer einsetzen, in ihrer Funktion als selbstschuldnerischer Bürge dazu verpflichtet, die gesamten Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge der Zeitarbeitnehmer für den Überlassungszeitraum zu zahlen.

Außerdem wichtig zu wissen: Die Ansprüche der Sozialversicherungsträger auf entgangene Beiträge verjähren erst nach vier Jahren in Bezug auf das Jahr, in dem sie entstanden sind.

Subsidiärhaftung vermeiden spart Geld

So vermeiden Sie teure Subsidiärhaftung

Zeitarbeit ist gerade bei Konjunkturschwankungen ein wichtiges Instrument zur wirtschaftlichen und personalpolitischen Flexibilisierung von Unternehmen. Um Arbeitnehmerüberlassung weiterhin unbesorgt als Entlastung nutzen zu können und das Risiko der Subsidiärhaftung so gering wie möglich zu halten, sollten Unternehmen bei der Wahl eines Personaldienstleisters auf folgende Kriterien achten:

  • unbefristete Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung
  • interner Sicherheits- und Arbeitsschutzbeauftragter
  • Angebot von regelmäßigen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen für ihre Arbeitnehmer
  • Auf Wunsch Vorlage eines Prüfberichts der Sozialversicherungsträger
  • Bonitätsbescheinigung bzw. positive Rating-Bewertung nach Basel II
  • aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen, Berufsgenossenschaft und Finanzamt
  • langjährige Marktpräsenz und Branchenerfahrung
  • gute Vernetzung in der Region mit mehreren Standorten
  • Mitglied im Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP)
  • Kein Lohndumping und Bezahlung der Mitarbeiter nach Tarifvertrag zuzüglich Branchentarifzuschläge

Für weiterführende Informationen oder ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Subsidiärhaftung und deren Vermeidung können sich interessierte Unternehmen vertraulich an Rebecca Lott, erfahrene HR-Expertin und Geschäftsführerin der Select GmbH, wenden.

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