Jobsuche
Kontakt
Laura Cao
Select in Baden-Baden

Im Rollfeld 38 - 76532 Baden-Baden

Nina Lukac
Select in Bruchsal

Am Mantel 1 - 76646 Bruchsal

Nadine Philipp
Select in Heilbronn

Neckargartacher Str. 114 - 74080 Heilbronn

Liliya Pasichnyk
Select in Karlsruhe

An der Raumfabrik 10 - 76227 Karlsruhe

Kira Salopek
Select in Mosbach

Eisenbahnstraße 3 - 74821 Mosbach

Sina Köhl
Select in Sinsheim

Neulandstraße 6 - 74889 Sinsheim

Jennifer Mohr
Select in Sulzfeld

Hauptstraße 61 - 75056 Sulzfeld

Sevim Rakip
Select in Waghäusel-Wiesental

Hambrücker Landstraße 4 - 68753 Waghäusel (im GLOBUS)

Nora Bertsch
Select in Wiesloch

Staatsbahnhofstr. 2 - 69168 Wiesloch

Equal Pay für Zeitarbeitnehmer

Wann gilt Equal Pay?

Gleiche Bezahlung für Zeitarbeitnehmer

Gleiche Behandlung, gleiche Bezahlung – Seit dem 1. April 2017 sind die gleichen Arbeitsbedingungen sowie gleiche Bezahlung wie ein vergleichbarer Festangestellter im Unternehmen für jeden Zeitarbeitnehmer garantiert. Dank dieser AÜG-Reform wird in § 8 AÜG die Gleichbehandlung sichergestellt, sodass Zeitarbeitnehmer keine Nachteile zu spüren bekommen.

Doch was ist Equal Pay und wann haben Mitarbeiter in Zeitarbeit Anspruch darauf?

Was bedeutet Equal Pay?

Grundsätzlich steht Equal Pay für gleiche Bezahlung bei gleicher Arbeit. Das bedeutet: Ab einem bestimmten Zeitpunkt und unter bestimmten Voraussetzungen haben Zeitarbeitnehmer Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie vergleichbare Stammmitarbeiter.

Somit haben Zeitarbeitnehmer keinerlei Nachteile gegenüber den fest angestellten Mitarbeitern im Unternehmen.

Neben dem selben Arbeitsentgelt umfasst Equal Pay:

  • Weihnachtsgeld
  • Urlaubsgeld
  • Vermögenswirksame
  • Leistungen
  • Entgeltfortzahlungen
  • Verpflegungszuschüsse
  • Zulagen, wie Überstunden- und Schichtzuschläge
  • Sachbezüge, wie ein Diensthandy und Dienstwagen
zeitarbeit-als-chance

Wann gilt Equal Pay?

Gesetzlichen Anspruch auf die gleiche Bezahlung haben Zeitarbeitnehmer nach 9 Monaten ununterbrochener Überlassung. Wichtig: Die ununterbrochene Überlassung muss bei demselben Kundenunternehmen gewesen sein. Haben Zeitarbeitnehmer zwischenzeitlich in einem anderen Unternehmen gearbeitet, gilt die Equal Pay-Regelung nicht.

Ab dem 10. Monat erhalten Zeitarbeitnehmer somit die gleiche Bezahlung wie ein vergleichbarer Stammarbeitnehmer in dem jeweiligen Unternehmen. Dies gilt auch dann, wenn eine Einsatzpause von unter 3 Monaten stattfindet.

Beispiel

Ein Zeitarbeitnehmer arbeitet über einen Personaldienstleister für 5 Monate in einem Kundenunternehmen. Der Einsatz wird durch eine Einsatzpause von 2,5 Monaten unterbrochen. Anschließend wird der Zeitarbeitnehmer in demselben Unternehmen wieder eingesetzt. In diesem Fall wird die vorherige Einsatzzeit angerechnet.

Ist die Unterbrechung länger als 3 Monate beginnen die 9 Monate wieder von vorne. Equal Pay gilt allerdings auch dann, wenn der Einsatz in dem Kundenunternehmen zwischenzeitlich über einen anderen Personaldienstleister erfolgte.

Wann kommt es zu Abweichungen?

Allerdings sind Abweichungen von der Equal Pay-Regelung möglich. Dies ist der Fall, wenn für den Kundeneinsatz Branchenzuschläge gezahlt werden. Branchenzuschlag der Zeitarbeitsbranche bedeutet eine stufenweise Anhebung der Tarifvertragslöhne der Zeitarbeitnehmer.

Spätesten nach 15 Monaten erhält der Zeitarbeitnehmer dasselbe Entgelt wie ein Stammmitarbeiter, der die gleiche oder ähnliche Tätigkeit ausübt.

Die Regelung der gleichen Bezahlung stellt somit sicher, dass Zeitarbeitnehmer bei einer ununterbrochenen Beschäftigung in einem Unternehmen ein gleichwertiges Arbeitsentgelt erhalten wie ein vergleichbarer, fest angestellter Mitarbeiter. Dadurch haben Zeitarbeitnehmer die gleichen Ansprüche und keine Nachteile.

Du bist derzeit auf Jobsuche? Auf unserem Stellenmarkt findest Du viele spannende Stellen in Deiner Nähe.

Zum Stellenmarkt